Voraussetzung
Mindestalter:
17 Jahre, begleitendes Fahren
Ausbildung:
theoretischer und praktischer Teil
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen:
AM, L
Ausbildung
Praktisch
Einzelstunden á 45 Minuten
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überlandfahrt:
5
Dunkelfahrt:
3
Autobahnfahrt:
4
Theorie
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung:
12
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
2
Was man mit der Klasse BF 17 fahren darf
Bis zum 18. Geburtstag Führen eines PKW nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person
Der Führerschein mit 17 ist nur in Deutschland gültig – Ausnahme: Österreich
PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
PKW mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer Führersitz
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Erforderliche Antragsunterlagen
Einwilligung der Erziehungsberechtigten / Begleitperson
Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass)
Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung),
Größe 45×35 mm im Hochformat und ohne Rand
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst
Gefahrlos üben, ohne Stress

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