Voraussetzung
Mindestalter:
18 Jahre
Ausbildung:
theoretischer und praktischer Teil
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1
Besonderheiten:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung – keine Theorie-Prüfung
Ausbildung
Praktisch
Einzelstunden á 45 Minuten
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überlandfahrt:
5
Dunkelfahrt:
3
Autobahnfahrt:
4
Theorie
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung:
12
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
4
Was man mit der Klasse A2 fahren darf
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
Krafträder mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Erforderliche Antragsunterlagen
Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass)
Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung),
Größe 45×35 mm im Hochformat und ohne Rand
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst
Gefahrlos üben, ohne Stress

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