Der Führerschein Klasse A2 ermöglicht das Führen von Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
Voraussetzung
Mindestalter:
18 Jahre
Ausbildung:
theoretischer und praktischer Teil
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1
Besonderheiten:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung – keine Theorie-Prüfung
Ausbildung
Praktisch
Einzelstunden á 45 Minuten
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überlandfahrt:
5
Dunkelfahrt:
3
Autobahnfahrt:
4
Theorie
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung:
12
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
4
Was man mit der Klasse A2 fahren darf
→
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
→
Krafträder mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Erforderliche Antragsunterlagen
→
Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
→
Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung), Größe 45×35 mm im Hochformat und ohne Rand
→
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
→
Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst
Bei uns kannst Du schon vor Deiner ersten realen Fahrstunde Trockenübungen an unseren Simulatoren absolvieren. Die Simulatoren ermöglichen nicht nur durch das Design, sondern auch durch die Software ein äußerst realitätsnahes Praxistraining.