Der Führerschein Klasse B196 ermöglicht das Führen von Krafträdern der Klasse A1
Voraussetzung
Mindestalter:
25 Jahre
Ausbildung:
praktischer Teil
Prüfung:
Keine
Vorbesitz:
Mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
Beschränkung:
Kein Aufstieg nach 2 Jahren in die Klasse A2
Ausbildung
Praktisch
Einzelstunden á 90 Minuten
mindestens 5
Theorie
Doppelstunden á 90 Minuten
4 Klassenspezifische Unterrichte
Was man mit der Klasse B196 fahren darf
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Krafträder der Klasse A1
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Der Führerschein gilt nur in Deutschland
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Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
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Krafträder mit Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Erforderliche Antragsunterlagen
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Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
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Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung), Größe 45×35 mm im Hochformat und ohne Rand
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Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
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Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst
Bei uns kannst Du schon vor Deiner ersten realen Fahrstunde Trockenübungen an unseren Simulatoren absolvieren. Die Simulatoren ermöglichen nicht nur durch das Design, sondern auch durch die Software ein äußerst realitätsnahes Praxistraining.