Der Führerschein Klasse A ermöglicht das Führen von Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Voraussetzung
Mindestalter:
24 Jahre beim Direkterwerb 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, nach 2 Jahren im Besitz der Klasse A2 21 Jahre wenn die Fahrerlaubnis auf Trikes über 15 KW Leistung beschränkt werden soll
Ausbildung:
theoretisch und praktischer Teil
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1
Besonderheiten:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung – keine Theorie-Prüfung
Ausbildung
Praktisch
Einzelstunden á 45 Minuten
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überlandfahrt:
5
Dunkelfahrt:
3
Autobahnfahrt:
4
Theorie
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung:
12
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
4
Was man mit der Klasse A2 fahren darf
Krafträder mit
→
Hubraum von mehr als 50 cm³
→
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
→
Leistung von mehr als 15 kW
→
mit symmetrisch angeordneten Rädern
→
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
→
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
→
Leistung von mehr als 15 kW
Erforderliche Antragsunterlagen
→
Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
→
Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung), Größe 45×35 mm im Hochformat und ohne Rand
→
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
→
Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst
Bei uns kannst Du schon vor Deiner ersten realen Fahrstunde Trockenübungen an unseren Simulatoren absolvieren. Die Simulatoren ermöglichen nicht nur durch das Design, sondern auch durch die Software ein äußerst realitätsnahes Praxistraining.