Voraussetzung
Mindestalter:
24 Jahre beim Direkterwerb
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, nach 2 Jahren im Besitz der Klasse A2
21 Jahre wenn die Fahrerlaubnis auf Trikes über 15 KW Leistung beschränkt werden soll
Ausbildung:
theoretisch und praktischer Teil
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen:
AM, A1
Besonderheiten:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung – keine Theorie-Prüfung
Ausbildung
Praktisch
Einzelstunden á 45 Minuten
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überlandfahrt:
5
Dunkelfahrt:
3
Autobahnfahrt:
4
Theorie
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung:
12
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
4
Was man mit der Klasse A2 fahren darf
Krafträder mit
Hubraum von mehr als 50 cm³
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Leistung von mehr als 15 kW
mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung von mehr als 15 kW
Erforderliche Antragsunterlagen
Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass)
Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung),
Größe 45×35 mm im Hochformat und ohne Rand
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst
Gefahrlos üben, ohne Stress

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