Der Führerschein Klasse B197 ermöglicht das Führen von Kraftfahrzeugen (außer den Klassen A1, A2 und A)
Voraussetzung
Mindestalter:
18 Jahre, BF 17
Ausbildung:
theoretischer und praktischer Teil
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen:
AM, L
Ausbildung
Praktisch
Einzelstunden á 45 Minuten
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überlandfahrt:
5
Dunkelfahrt:
3
Autobahnfahrt:
4
Davon 10 Einzelstunden auf einem Schaltfahrzeug
15 min Schaltkompetenz-Prüfung
Theorie
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung:
12
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
2
Was man mit der Klasse B197 fahren darf
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PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
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PKW mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer Führersitz
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Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
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Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Erforderliche Antragsunterlagen
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Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
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Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung), Größe 45×35 mm im Hochformat und ohne Rand
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Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
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Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst
Bei uns kannst Du schon vor Deiner ersten realen Fahrstunde Trockenübungen an unseren Simulatoren absolvieren. Die Simulatoren ermöglichen nicht nur durch das Design, sondern auch durch die Software ein äußerst realitätsnahes Praxistraining.