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Führerschein Klasse A1

Der Führerschein Klasse A1 ermöglicht das Führen von Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Voraussetzung
Mindestalter:
16 Jahre
Ausbildung:
theoretischer und praktischer Teil
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen:
AM
Ausbildung
Praktisch
Einzelstunden á 45 Minuten
Übungsstunden:
nach Bedarf
Überlandfahrt:
5
Dunkelfahrt:
3
Autobahnfahrt:
4
Theorie
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung:
12
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
4
Was man mit der Klasse A1 fahren darf
Krafträder mit
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
mit symmetrisch angeordneten Rädern
Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW
Erforderliche Antragsunterlagen
Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass)
Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung),
Größe 45×35 mm im Hochformat und ohne Rand
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst
Gefahrlos üben, ohne Stress

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